Anmeldung

Wer kann einen Kurs besuchen?

  • Studienbewerber
  • Studenten
  • Jeder mit Abitur
Sie brauchen:
  • Ein Zeugnis, mit dem Sie an einer deutschen Universität studieren können. In unserem Büro bekommen Sie Informationen, welches Zeugnis aus Ihrem Heimatland zum Studium in Deutschland berechtigt.
  • Das Originalzeugnis oder eine beglaubigte deutsche Übersetzung müssen Sie uns bei der Einschreibung zeigen. Für Zeugnisse in englischer, französischer, italienischer, portugiesischer oder spanischer Sprache brauchen Sie keine Übersetzung.
Und wir brauchen: Eine Kopie Ihres Zeugnisse oder der Übersetzung für unsere Akten

Wie können Sie sich anmelden?

Deutschkurse bei der Universität München e.V.
Adelheidstraße 13 b
80798 München
Tel.:  089/2 71 26 42 
Fax: 089/2 71 19 36

Öffnungszeiten des Büros

Montag 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 10:00 bis 11:30 Uhr
  14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag 16:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 10:00 bis 11:30 Uhr

Telefonisch sind wir von 09:00 bis 17:00 Uhr zu erreichen.

Was müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen?

  • das ausgefüllte Anmeldeformular (siehe oben)
  • Kopie des Schul- oder Universitätszeugnisses (incl. Übersetzung); das Original des Zeugnisses und die beglaubigte Übersetzung müssen spätestens bei Kursbeginn vorliegen.
  • 50 Euro Anmeldegebühr (wird auf die Kursgebühr angerechnet)

Krankenversicherung

Bitte sorgen Sie selbst für eine ausreichende Krankenversicherung. Einige deutsche Versicherungsgesellschaften bieten besondere Tarife für Sprachkursteilnehmer an, so zum Beispiel:

CARE CONCEPT
Postfach 33 0151
53203 Bonn
Tel. 0800 977 3500
E-Mail:
online-Anmeldung Krankenversicherung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Vorstandsbeschluss vom 23.09.2009)

  1. Voraussetzung für die Aufnahme in einen Kurs ist die Vorlage einer in Deutschland anerkannten Hochschulzugangsberechtigung nach den Regeln der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.
  2. Die erstmalige Anmeldung zu einem Kurs wird mit Eingang der Zahlung der Anmeldegebühr verbindlich.
  3. Mit der Zahlung der Anmeldegebühr werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. 
  4. Die Anmeldegebühr wird auf die Kursgebühr angerechnet.
  5. Die Anmeldung zu einem unmittelbar anschließenden Folgekurs geschieht durch Einzahlung der vollen Kursgebühr.
  6. Die Reservierung für einen gebuchten Platz verfällt, wenn die vollständige Kursgebühr nicht spätestens 14 Tage vor Kursbeginn bei den Deutschkursen eingegangen ist.
  7. Bankgebühren gehen ausschließlich zu Lasten der Teilnehmer. Bei Rückerstattung wird die Kreditkartengebühr abgezogen.
  8. Anmeldungen sind grundsätzlich nur für ganze Kurse möglich. Der Besuch von Teilen eines Kurses kann in begründeten Ausnahmefällen gestattet werden. Die Mindestdauer beträgt bei Zweimonatskursen eine Kurshälfte. Wird entsprechend dieser Regelung nur ein Teil des Kurses besucht, wird ein Aufschlag auf die anteilige Kursgebühr erhoben. (Die Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.) Abmeldungen von halben Kursen gemäß § 9.
  9. Bei Abmeldungen bis spätestens fünf Werktage vor Kursbeginn wird die Kursgebühr unter Einbehaltung der Anmeldegebühr auf Antrag zurückgezahlt. Bei späterer Abmeldung wird die gesamte Kursgebühr einbehalten. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
  10. Wenn die deutsche Auslandsvertretung später als fünf Werktage vor Kursbeginn schriftlich bestätigt, dass der entsprechende Visumsantrag abgelehnt wurde, werden auf Antrag Kurs- und Anmeldegebühr zurückerstattet.
  11. Wurde über die Anmeldung eine Bestätigung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde ausgestellt, kann die Rückzahlung nur nach Rückgabe des Originals dieser Bestätigung erfolgen.
  12. Bei Abmeldung von der DSH-Prüfung bis zum Termin der Anmeldefrist wird die Anmeldegebühr einbehalten. (Der Preis ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen.) Bei späterer Abmeldung wird die gesamte Prüfungsgebühr einbehalten.
  13. Vorherige Probebesuche in unseren Kursen sind grundsätzlich nicht möglich.
  14. Ordentlich immatrikulierte Studierende der folgenden Hochschulen erhalten eine Ermäßigung für diejenigen Kurse, die in der Preisliste als ermäßigt aufgeführt sind: Ludwig-Maximilians-Universität, Technische Universität München, Hochschule für Politik, Akademie der bildenden Künste, Hochschule für Musik, Hochschule München.
  15. Die Einteilung in die geeignete Kursstufe erfolgt auf der Grundlage eines Einstufungstests, der in der Regel in der Woche vor Kursbeginn stattfindet. Teilnahmebescheinigungen anderer Sprachinstitute ersetzen nicht den Einstufungstest. Es besteht kein Anspruch auf den Besuch einer höheren als dem Testergebnis entsprechenden Kursstufe.
  16. Bei der Verteilung der Teilnehmer auf die Vor- und Nachmittagskurse werden Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Kursplatz zu einer bestimmten Tageszeit. Die Nichtberücksichtigung eines entsprechenden Wunsches begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren.
  17. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer zur regelmäßigen Kursteilnahme. Teilnahmebestätigungen können nur für regelmäßig besuchte Kurse ausgestellt werden.
  18. Das Vorrücken in die nächst höhere Kursstufe ist nur nach Bestehen der entsprechenden Zwischentests möglich.
  19. Die Deutschkurse bieten folgende Kursabschlussprüfungen an:
    • Abschlussprüfung der Basisstufe II (Referenzrahmen: A 2/B 1)
    • Abschlussprüfung der Aufbaustufe (Referenzrahmen: B 2) und
    • Abschlussprüfung der Qualifizierungsstufe (DSH) (Referenzrahmen: C 1).
    Teilnahmeberechtigt sind Kursteilnehmer, die zum Zeitpunkt der Prüfung in eine entsprechende Kursstufe eingeschrieben sind.

    Über das Bestehen dieser Prüfungen wird auf Wunsch ein Zertifikat (gebührenpflichtig) ausgestellt. Zertifikate werden nicht ausgestellt, wenn die Prüfungen vor Besuch eines Kurses als Einstufungstest abgelegt werden.