Hilfe: Häufig gestellte Fragen

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UNSERE KURSE
PRÜFUNGEN
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM STUDIUM IN DEUTSCHLAND
WOHNEN IN MÜNCHEN
KRANKENVERSICHERUNG
VISUM
ARBEITSERLAUBNIS
ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL IN MÜNCHEN (MVV)

UNSERE KURSE

Wer kann teilnehmen?
Wie kann ich mich anmelden?
Was brauche ich für die Anmeldung?
Wann kann man sich anmelden?
Ich bin zu einem Kurs angemeldet und habe bezahlt, kann aber nicht rechtzeitig zu Beginn des Kurses in München sein. Was muss ich tun?
Kann ich mich für einen Kurs am Vormittag anmelden?
Wann muss ich die Kursgebühr zahlen?
In welche Kursstufe komme ich?

PRÜFUNGEN

Unsere Kurse sind eine Vorbereitung auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH). Unsere Kurse der Qualifizierungsstufe schließen mit der DSH ab. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, ohne vorherigen Kursbesuch an einer DSH teilzunehmen:

Wer kann an der DSH teilnehmen?
Wann findet die DSH statt?
Wo kann ich mich über die DSH informieren?
Was passiert, wenn ich nicht bestehe?
Ich habe schon ein Sprachzeugnis - wird es an der Ludwig-Maximilians-Universität München anerkannt?
Ich möchte an der Technischen Universität München studieren - welche Sprachzeugnisse werden dort anerkannt?
Kann ich mit meiner DSH aus München auch an anderen Universitäten in Deutschland studieren?
Was ist der Unterschied zwischen DSH und TestDaF?

WOHNEN IN MÜNCHEN

Wie kann ich in München ein Zimmer finden?
Können die Deutschkurse bei der Zimmersuche helfen?
Was kostet ein Zimmer in München?

KRANKENVERSICHERUNG

Brauche ich eine Krankenversicherung?
Wie und wo kann ich mich versichern?

VISUM

Brauche ich ein Visum?
Was brauche ich für die Beantragung des Visums?
Wie lange dauert die Erteilung eines Visums?
Was mache ich, wenn mein Visumsantrag abgelehnt wird?

ARBEITSERLAUBNIS

Darf ich während des Besuchs der Deutschkurse nebenher Geld verdienen?

ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL IN MÜNCHEN (MVV/MVG)

Bekomme ich eine ermäßigte Studentenfahrkarte, wenn ich die Deutschkurse besuche?

Wer kann teilnehmen?

Jeder, dessen Muttersprache nicht Deutsch ist und der aus seinem Heimatland einen Schul- oder Universitätsabschluss mitbringt, mit dem er in Deutschland zum Studium an einer Universität zugelassen werden kann.

Für die Anerkennung von Zeugnissen gibt es detaillierte Bestimmungen für jedes Herkunftsland. Das Büro der Deutschkurse gibt dazu gern unverbindlich Auskunft.

In Zweifelsfällen können Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern.

Wie kann ich mich anmelden?

siehe Anmeldung

Was brauche ich für die Anmeldung?

  1. Das ausgefüllte Anmeldeformular
    Das Anmeldeformular finden Sie hier
  2. Eine Kopie Ihres Zeugnisses aus dem Heimatland.
    Wenn das Zeugnis nicht in Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch ausgestellt ist, brauchen Sie außerdem noch eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische.
    Die Kopien bleiben bei den Deutschkursen, die Originale müssen Sie - spätestens bei Kursbeginn - im Büro vorlegen.
    Zur Bewertung ausländischer Zeugnisse siehe auch: http://www.anabin.de
  3. Eine Anzahlung in Höhe von 50 Euro.
    Die Anmeldung ist erst gültig, wenn die Anzahlung bei den Deutschkursen eingegangen ist. Zwei Wochen vor Kursbeginn muss dann die restliche Kursgebühr vollständig bezahlt sein (das genaue Datum für die Restzahlung finden Sie auf Ihrer Anmeldebestätigung).
    Wird die Kursgebühr nicht bis zu diesem Datum gezahlt, wird die Anmeldung gelöscht und der Platz an einen anderen Interessenten vergeben.
    Die Anmeldegebühr kann nicht zurückgezahlt werden.

Wann kann man sich anmelden?

Für Kurstermine, zu denen noch Plätze frei sind, können Sie sich das ganze Jahr über anmelden. Es gibt keine Anmeldefrist. Erfahrungsgemäß sind die Kurse meistens 2 Monate vor Beginn ausgebucht. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung ist aus diesem Grund sehr zu empfehlen.

Ich bin zu einem Kurs angemeldet und habe bezahlt, kann aber nicht rechtzeitig zu Beginn des Kurses in München sein. Was muss ich tun?

Wenn es sich nur um einige Tage handelt:
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, und wir halten den Platz für Sie frei (eine Ermäßigung der Kursgebühr ist bei verspätetem Beginn allerdings nicht möglich).

Wichtig:
Wenn Sie zum Kursbeginn nicht da sind und wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, geht Ihnen Ihr Platz im Kurs am vierten Kurstag verloren.

Wenn es sich um eine längere Verzögerung handelt:
In begründeten Fällen (z.B. bei Verzögerungen in der Visa-Erteilung) können wir die Anmeldung auf einen späteren Kurstermin verschieben. Die Kursgebühr kann dann für den späteren Termin übernommen werden.

Wichtig:
In der Basisstufe ist die Anwesenheit vom ersten oder zweiten Kurstag an unerlässlich.

Kann ich mich für einen Kurs am Vormittag anmelden?

Wir bieten das gleiche Kursprogramm am Vormittag (montags bis freitags 09:00 bis 12:30 Uhr) und am Nachmittag (montags bis freitags 14:00 bis 17:30Uhr) an.

Wünsche nach einem Platz am Vormittag versuchen wir zwar zu berücksichtigen, da die Platzzahl jedoch begrenzt ist, können wir einen Platz am Vormittag in keinem Fall garantieren.

(Vorrang haben die Teilnehmer, die schon im vorausgegangenen Kurs bei uns eingeschrieben waren.)

Wann muss ich die Kursgebühr zahlen

Bei der Anmeldung 50 Euro, den Rest ca. 14 Tage vor Kursbeginn (das genaue Datum finden Sie auf Ihrer Anmeldebestätigung).

Eine Ratenzahlung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nicht für den ersten bei uns besuchten Kurs möglich.

Wichtig:
Wenn die Kursgebühr nicht rechtzeitig bei uns eingeht, verlieren Sie Ihren Kursplatz.

In welche Kursstufe komme ich?

Bei der Anmeldung werden Sie nach Ihren Vorkenntnissen gefragt. Bitte beantworten Sie diese Frage möglichst präzise, damit wir eine vorläufige Einstufung vornehmen können.

Für die höheren Kursstufen (von der dritten Kursstufe an) finden in der Woche vor Kursbeginn Einstufungstests statt. Diese Tests sollen sicher stellen, dass Sie in die Kursstufe eingeteilt werden, die Ihren Vorkenntnissen am besten entspricht und in der Sie am meisten vom Unterricht profitieren. Das Ergebnis des Einstufungstest ist bindend.

Beispiele für die Einstufungstests finden Sie hier zum Herunterladen.

Sie können ohne Einstufungstest an der Aufbaustufe teilnehmen, wenn Sie das Zertifikat Deutsch besitzen.

Sie brauchen keinen Einstufungstest für die Qualifizierungsstufe, wenn Sie ein Zeugnis über die bestandene Zentrale Mittelstufenprüfung (ZMP) des Goethe-Instituts besitzen.

In den Kurs „Deutsch Excellent" können Sie mit einem DSH-Zeugnis (oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis) aufgenommen werden.

Wer kann an der DSH teilnehmen?

Studienbewerber, die die Voraussetzungen für die Immatrikulation an einer Münchner Universität erfüllen. Diese müssen sich persönlich unter Vorlage ihrer Zeugnisse im Sekretariat der Deutschkurse zur Prüfung anmelden und eine Teilnahmegebühr von € 100.- bezahlen.

Wann findet die DSH statt?

Für Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung ("freie Fächer"): Mitte März für das Sommersemester, Mitte September für das Wintersemester

Für zulassungsbeschränkte Studienfächer ("NC-Fächer"): Mitte Januar für das Sommersemester, Mitte Juli für das Wintersemester. Der genaue Termin Ihrer DSH-Prüfung wird Ihnen von der Universität mitgeteilt.

Wenn Sie in einen Kurs der Qualifizierungsstufe bei uns eingeschrieben sind, können Sie die DSH auch am Ende des von Ihnen besuchten Kurses ablegen. Das ist sechsmal im Jahr möglich.

Wo kann ich mich über die DSH informieren?

Im Sekretariat der Deutschkurse können Sie eine Broschüre mit fünf Prüfungsbeispielen (Aufgabe + Lösung) zum Preis von 7 Euro kaufen. Darin finden Sie auch Hinweise auf Bücher, CDs usw., mit denen Sie sich vorbereiten können.

Ein Prüfungsbeispiel finden Sie auch hier im Internet zum Herunterladen.

Für die Prüfungen im März und September findet am Tag vor der Prüfung eine Informationsveranstaltung statt, auf der Sie auch Ihre Fragen zum Ablauf der Prüfung usw. stellen können. Der genaue Termin dieser Informationsveranstaltung wird Ihnen von der Universität mitgeteilt.

Was passiert, wenn ich nicht bestehe?

Sie können die Prüfung jederzeit wiederholen.

Ich habe schon ein Sprachzeugnis - wird es an der Ludwig-Maximilians-Universität München anerkannt?

Die LMU erkennt folgende Sprachzeugnisse als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse an:
  • das Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung (Gymnasium, Fachhochschule, Studienkolleg, Hochschule);
  • das Zeugnis über das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) Stufe 2 an der LMU oder an anderen deutschen Universitäten;
  • das Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II);
  • das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) oder das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS), verliehen vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität;
  • das Zeugnis über die bestandene Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts;
  • die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München;
  • der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit der Niveaustufe 4 in allen vier Teilfertigkeiten.
In Zweifelsfällen informieren Sie sich bitte rechtzeitig vorher beim Akademischen Auslandsamt der LMU, (Referat für Internationale Angelegenheiten der LMU) oder bei den Deutschkursen für Ausländer bei der universität München e.V., ob Ihr Sprachzeugnis als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt wird.

Ich möchte an der Technischen Universität München studieren - welche Sprachzeugnisse werden dort anerkannt?

Da die Bedingungen an der Technischen Universität von Fachbereich zu Fachbereich variieren, informieren Sie sich bitte direkt auf den Webseiten der TU München.

Kann ich mit meiner DSH aus München auch an anderen Universitäten in Deutschland studieren?

In der Regel ja; informieren Sie sich aber in jedem Fall rechtzeitig vor dem Immatrikulationstermin bei der Hochschule, an der Sie studieren wollen.

Was ist der Unterschied zwischen DSH und TestDaF?

Klicken Sie hier, dann finden Sie eine Gegenüberstellung der beiden Prüfungen (ohne Gewähr).

Wo bekomme ich im Internet allgemeine Informationen zum Studium in Deutschland?

Informationsportal zum Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland:
www.campus-germany.de

Informationen zum Studium und zu den Lebensbedingungen in Deutschland und zu Stipendienmöglichkeiten
www.daad.de

Informationsangebot über alle deutschen Hochschulen und deren Studienangebote. Ermöglicht Ihnen zudem den Zugang zu den Informationsseiten der Hochschulen selbst.
www.hochschulkompass.de

Eine große Suchmaschine, mit der man eine Datenbank aller Studiengänge und Hochschulen in Deutschland abrufen kann.
www.studieren.de

Offizieller Server der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung und der Bundesanstalt für Arbeit.
www.studienwahl.de/fmg.htm

Wie kann ich in München ein Zimmer finden?

Ein preiswertes und gutes Zimmer zu finden, ist in München nicht ganz leicht. Dabei helfen Ihnen:

Zeitungen
Süddeutsche Zeitung (mittwochs und freitags) www.sueddeutsche.de
Kurz und Fündig (dienstags und freitags) www.kurzfuendig.de
die Abendzeitung www.abendzeitung.de  

Anschläge am "Schwarzen Brett"
im Studentenwerk
Leopoldstr. 15
in den Mensen und Cafeterien der Universitäten

Internet-Adressen
www.mitwohnzentrale.de
www.mwz-munich.de
www.wg-gesucht.de
www.wohngemeinschaft.de

Auf den Seiten des Münchner Mietervereins (www.mieterverein-muenchen.de) finden Sie außerdem zahlreiche wertvolle Tipps für Studenten.

Besonders schwierig ist es, vom Ausland aus ein Zimmer zu finden; bitten Sie deshalb Bekannte oder Verwandte, die schon in München sind, Ihnen bei der Suche zu helfen.

Können die Deutschkurse bei der Zimmersuche helfen?

Die Deutschkurse bieten keine Zimmervermittlung an. Sie können aber im Sekretariat der Deutschkurse eine Liste mit Adressen von Wohnheimen und Zimmervermittlungen bekommen, die wir Ihnen auch per Fax oder E-Mail zusenden können.

Was kostet ein Zimmer in München?

Unter www.mietspiegel.muenchen.de finden Sie ein Programm, mit dem Sie schnell die ortsüblichen Vergleichsmieten ermitteln können.

Brauche ich eine Krankenversicherung?

Ja, denn ohne Krankenversicherung bekommen Sie keine Aufenthaltsbewilligung.

Wie und wo kann ich mich versichern?

Bei Studierenden aus EU-Ländern kann oft die Versicherung aus dem Heimatland fortgeführt werden. Informieren Sie sich bei der Ausländerbehörde/Kreisverwaltungsreferat, ob der Versicherungsschutz aus dem Heimatland hier als ausreichend anerkannt wird. In die gesetzliche studentische Krankenversicherung in Deutschland können Sie erst aufgenommen werden, wenn Sie ins Fachstudium immatrikuliert sind.

Für die Zeit des Sprachkursbesuchs vor Beginn des Studiums können Sie sich bei privaten Versicherungsanbietern versichern, z.B. bei folgenden Anbietern:

Care Concept
Online-Anmeldung zur Krankenversicherung
E-Mail: info@care-concept.de

Brauche ich ein Visum?

Das hängt vom Herkunftsland und von der Dauer des Aufenthalts ab. Bitte informieren Sie sich bei der Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) in Ihrem Heimatland.

Wenn Sie für einen längeren Studienaufenthalt (mehr als drei Monate) nach Deutschland kommen wollen, dann reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum ein, denn ein solches Visum kann nicht verlängert werden. Sie müssten dann nach zwei oder drei Monaten in Ihr Heimatland zurückkehren und ein neues Visum beantragen.

Was brauche ich für die Beantragung des Visums?

Bitte erkundigen Sie sich bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland und/oder beim KVR München.

Wie lange dauert die Erteilung eines Visums?

Je nach Land 6 bis 8 Wochen.

Was mache ich, wenn mein Visumsantrag abgelehnt wird?

Für die Ablehnung eines Visumsantrags muss die deutsche Auslandsvertretung keine Gründe angeben, eine Beschwerde gegen die Ablehnung ist in der Regel aussichtslos; der einzige Ausweg ist, es nach einer gewissen Zeit noch einmal zu versuchen.

Wenn Sie eine Anmeldegebühr für den Kurs gezahlt haben und die Deutsche Auslandsvertretung Ihnen schriftlich bestätigt, dass Ihr Visumsantrag abgelehnt wurde, können Sie die Anmeldegebühr zurückbekommen.

Darf ich während des Besuchs der Deutschkurse nebenher Geld verdienen?

Wenn in Ihrer Aufenthaltsbewilligung steht "Nur zum Besuch von Deutschkursen" oder "Nur zu Studienzwecken", dürfen Sie während des Besuchs der Deutschkurse nicht nebenher arbeiten.

Bekomme ich eine ermäßigte Studentenfahrkarte, wenn ich die Deutschkurse besuche?

Ermäßigte Studentenfahrkarten können Sie erst mit einer Zulassung der Universität München beantragen.

Informationen zum Münchner Verkehrsnetz und zu den Tarifen finden Sie unter www.mvv-muenchen.de