Mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) weisen Sie nach, dass Ihr Deutsch ausreicht, um an einer deutschsprachigen Hochschule zu studieren.
Wir führen diese Prüfung im Auftrag der Münchner Hochschulen für Sie durch.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
- Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
- Vorgabenorientierte Textproduktion
- Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes und wissenschaftssprachliche Strukturen
Das Gesamtergebnis wird in drei Stufen ausgewiesen:
- DSH 1: wenn mindestens 57 Prozent im schriftlichen und im mündlichen Teil erreicht sind
- DSH 2: wenn mindestens 67 Prozent im schriftlichen und im mündlichen Teil erreicht sind (DSH 2 genügt in der Regel für die Immatrikulation.)
- DSH 3: wenn mindestens 82 Prozent im schriftlichen und im mündlichen Teil erreicht sind
Termine
- Zweimal pro Jahr: Immer etwa einen Monat vor Semesterbeginn, also Mitte März für das Sommersemester und Mitte September für das Wintersemester.
- Mitte Juli: Für Bewerber in zulassungsbeschränkten Fächern
- Sechsmal im Jahr: Teilnehmer unserer Qualifizierungsstufe können alle zwei Monate an unserer internen DSH teilnehmen (= Abschlussprüfung der Qualifizierungsstufe). Die DSH und diese Abschlussprüfung sind gleichwertig.
Wie sieht die DSH-Prüfung aus?
Sie erfahren das Wichtigste in der pdf „Wie sieht die DSH-Prüfung aus?“. Hier finden Sie z.B. eine DSH-Modellprüfung, Tipps zu den einzelnen Prüfungsteilen und Literatur zur Vorbereitung.
Was ist der Unterschied zwischen TestDaF und DSH?
Eine Gegenüberstellung dieser beiden Prüfungen finden Sie hier.
wer kann teilnehmen?
Studienbewerber, die die Voraussetzung für die Immatrikulation an einer Münchner Universität erfüllen.
Diese müssen sich persönlich unter Vorlage ihrer Zeugnisse im Sekretariat der Deutschkurse bei der Universität München e.V. zur Prüfung anmelden.
Preis
Prüfungsgebühr: 100 Euro
Teilnehmer, die nach einem Kurs der Qualifizierungsstufe die Abschlussprüfung der Qualifizierungsstufe (= DSH) ablegen, zahlen 75 Euro.
Prüfungsordnung
Hier können Sie die Prüfungsordnung einsehen.
Rahmenordnung
Die DSH wird auch an den Münchner Universitäten auf der Grundlage der „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen“ abgehalten, die von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz im Juni 2004 beschlossen wurde.
Weitere anerkannte Zeugnisse für den Hochschulzugang
Wenn Sie eines der folgenden Sprachzeugnisse besitzen, brauchen Sie an der DSH nicht teilzunehmen.
Diese Zeugnisse werden ebenfalls als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt:
- das Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung (Gymnasium, Fachhochschule, Studienkolleg, Hochschule usw.);
- das Zeugnis über das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) Stufe 2 an der LMU oder an anderen deutschen Universitäten;
- das Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II);
- das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) oder das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS), verliehen vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität;
- das Zeugnis über die bestandene Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts;
- die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München;
- der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaf) mit der Niveaustufe 4 in allen vier Teilfertigkeiten.