Mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) weisen Sie nach, dass Ihr Deutsch ausreicht, um an einer deutschsprachigen Hochschule zu studieren.
Wir führen diese Prüfung im Auftrag der Münchner Hochschulen für Sie durch.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
- Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
- Vorgabenorientierte Textproduktion
- Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes und wissenschaftssprachliche Strukturen
Das Gesamtergebnis wird in drei Stufen ausgewiesen:
- DSH 1: wenn mindestens 57 Prozent im schriftlichen und im mündlichen Teil erreicht sind
- DSH 2: wenn mindestens 67 Prozent im schriftlichen und im mündlichen Teil erreicht sind (DSH 2 genügt in der Regel für die Immatrikulation.)
- DSH 3: wenn mindestens 82 Prozent im schriftlichen und im mündlichen Teil erreicht sind
Termine
- Zweimal pro Jahr: für das Sommersemester und für das Wintersemester. Die DSH für das Sommersemester 2012 findet am 16. März 2012 statt, für das Wintersemester 2012/13 am 18. September 2012.
Um die Räume zu finden, benutzen Sie den Lageplan der Universität.
- Für Bewerber in zulassungsbeschränkten Fächern (NC-Fächer): 13. Juli 2012
- Sechsmal im Jahr: Teilnehmer unserer Qualifizierungsstufe können alle zwei Monate an unserer internen DSH teilnehmen (= Abschlussprüfung der Qualifizierungsstufe). Die DSH und diese Abschlussprüfung sind gleichwertig.
Wie sieht die DSH-Prüfung aus?
Sie erfahren das Wichtigste in der pdf „Wie sieht die DSH-Prüfung aus?“. Hier finden Sie z.B. eine DSH-Modellprüfung, Tipps zu den einzelnen Prüfungsteilen und Literatur zur Vorbereitung. Nutzen Sie auch unser kostenloses Training zum Hörverstehen auf unserer Website.
Was ist der Unterschied zwischen DSH und testdaf?
Eine Gegenüberstellung dieser beiden Prüfungen finden Sie hier.
Anmeldung - wer kann teilnehmen?
Studienbewerber, die die Voraussetzung für die Immatrikulation an einer Münchner Universität erfüllen.
Die Anmeldung ist erst gültig, wenn das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular und die Prüfungsgebühr bei den Deutschkursen bei der Universität München e.V. eingegangen sind. Eine online-Anmeldung ist nicht möglich, da wir die Unterschrift des Teilnehmers auf dem Anmeldeformular benötigen. Zur Prüfung müssen Sie den Pass/Ausweis mitbringen, dessen Nummer Sie auf dem Anmeldeformular angegeben haben.
Preis
Prüfungsgebühr: 110 Euro
Teilnehmer, die nach einem Kurs der Qualifizierungsstufe die Abschlussprüfung der Qualifizierungsstufe (= DSH) ablegen, zahlen 80 Euro.
Prüfungsordnung
Hier können Sie die Prüfungsordnung einsehen.
Rahmenordnung
Die DSH wird auch an den Münchner Universitäten auf der Grundlage der „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen“ abgehalten, die von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz im Juni 2004 beschlossen wurde.
Weitere anerkannte Zeugnisse für den Hochschulzugang
Wenn Sie eines der folgenden Sprachzeugnisse besitzen, brauchen Sie an der DSH nicht teilzunehmen.
Diese Zeugnisse werden ebenfalls als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt:
- das Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung (Gymnasium, Fachhochschule, Studienkolleg, Hochschule usw.);
- das Zeugnis über das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) Stufe 2 an der LMU oder an anderen deutschen Universitäten;
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Länder der BRD, Stufe II (4 x C1);
- das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) oder das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS), verliehen vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität;
- das Zeugnis über die bestandene Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts;
- die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München;
- der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaf) mit der Niveaustufe 4 in allen vier Teilfertigkeiten.