Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) weisen Sie nach, dass Ihr Deutsch ausreicht, um an einer deutschsprachigen Hochschule zu studieren.
Wir führen diese Prüfung im Auftrag der Münchner Hochschulen für Sie durch.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:

  1. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
  2. Vorgabenorientierte Textproduktion
  3. Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes und wissenschaftssprachliche Strukturen

Das Gesamtergebnis wird in drei Stufen ausgewiesen:

  • DSH 1: wenn mindestens 57 Prozent im schriftlichen und im mündlichen Teil erreicht sind
  • DSH 2: wenn mindestens 67 Prozent im schriftlichen und im mündlichen Teil erreicht sind (DSH 2 genügt in der Regel für die Immatrikulation.)
  • DSH 3: wenn mindestens 82 Prozent im schriftlichen und im mündlichen Teil erreicht sind

Termine

Wie sieht die DSH-Prüfung aus?

Sie erfahren das Wichtigste in der pdf „Wie sieht die DSH-Prüfung aus?“.  Hier finden Sie z.B. eine DSH-Modellprüfung, Tipps zu den einzelnen Prüfungsteilen und Literatur zur Vorbereitung. Nutzen Sie auch unser kostenloses Training zum Hörverstehen auf unserer Website.

Was ist der Unterschied zwischen DSH und testdaf?

Eine Gegenüberstellung dieser beiden Prüfungen finden Sie hier.

Bei der DSH kann man zeigen, wie gut man die deutsche Sprache beherrscht.
Bei anderen Prüfungen hat man manchmal ein Zeitproblem, aber bei der DSH hat man genug Zeit, man kann bei den einzelnen Aufgaben gut nachdenken.
Die DSH ist eine schwierige Prüfung, aber wenn man viel lernt und übt, dann besteht man auch die Prüfung.
(Alejandra Verde, Argentinien)

Anmeldung - wer kann teilnehmen?

Studienbewerber, die die Voraussetzung für die Immatrikulation an einer Münchner Universität erfüllen.
Die Anmeldung ist erst gültig, wenn das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular und die Prüfungsgebühr bei den Deutschkursen bei der Universität München e.V. eingegangen sind. Eine online-Anmeldung ist nicht möglich, da wir die Unterschrift des Teilnehmers auf dem Anmeldeformular benötigen. Zur Prüfung müssen Sie den Pass/Ausweis mitbringen, dessen Nummer Sie auf dem Anmeldeformular angegeben haben.

Preis

Prüfungsgebühr: 110 Euro
Teilnehmer, die nach einem Kurs der Qualifizierungsstufe die Abschlussprüfung der Qualifizierungsstufe (= DSH) ablegen, zahlen 80 Euro.

Prüfungsordnung

Hier können Sie die Prüfungsordnung einsehen.

Rahmenordnung

Die DSH wird auch an den Münchner Universitäten auf der Grundlage der „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen“ abgehalten, die von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz im Juni 2004 beschlossen wurde.

Weitere anerkannte Zeugnisse für den Hochschulzugang

Wenn Sie eines der folgenden Sprachzeugnisse besitzen, brauchen Sie an der DSH nicht teilzunehmen.
Diese Zeugnisse werden ebenfalls als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt:

  • das Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung (Gymnasium, Fachhochschule, Studienkolleg, Hochschule usw.);
  • das Zeugnis über das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) Stufe 2 an der LMU oder an anderen deutschen Universitäten;
  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Länder der BRD, Stufe II (4 x C1);
  • das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) oder das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS), verliehen vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität;
  • das Zeugnis über die bestandene Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts;
  • die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München;
  • der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaf) mit der Niveaustufe 4 in allen vier Teilfertigkeiten.