Mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) weisen Sie nach, dass Ihr Deutsch ausreicht, um an einer deutschsprachigen Hochschule zu studieren.
Wir führen diese Prüfung im Auftrag der Münchner Hochschulen für Sie durch.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
Das Gesamtergebnis wird in drei Stufen ausgewiesen:
Sie erfahren das Wichtigste in der pdf „Wie sieht die DSH-Prüfung aus?“. Hier finden Sie z.B. eine DSH-Modellprüfung, Tipps zu den einzelnen Prüfungsteilen und Literatur zur Vorbereitung. Nutzen Sie auch unser kostenloses Training zum Hörverstehen auf unserer Website.
Eine Gegenüberstellung dieser beiden Prüfungen finden Sie hier.

Studienbewerber, die die Voraussetzung für die Immatrikulation an einer Münchner Universität erfüllen.
Die Anmeldung ist erst gültig, wenn das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular und die Prüfungsgebühr bei den Deutschkursen bei der Universität München e.V. eingegangen sind. Eine online-Anmeldung ist nicht möglich, da wir die Unterschrift des Teilnehmers auf dem Anmeldeformular benötigen. Zur Prüfung müssen Sie den Pass/Ausweis mitbringen, dessen Nummer Sie auf dem Anmeldeformular angegeben haben.
Prüfungsgebühr: 110 Euro
Teilnehmer, die nach einem Kurs der Qualifizierungsstufe die Abschlussprüfung der Qualifizierungsstufe (= DSH) ablegen, zahlen 80 Euro.
Hier können Sie die Prüfungsordnung einsehen.
Die DSH wird auch an den Münchner Universitäten auf der Grundlage der „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen“ abgehalten, die von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz im Juni 2004 beschlossen wurde.
Wenn Sie eines der folgenden Sprachzeugnisse besitzen, brauchen Sie an der DSH nicht teilzunehmen.
Diese Zeugnisse werden ebenfalls als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt: